Baugrundstück im Erbbaurecht

Verwirklichen Sie Ihren Wohntraum in Passade

Die Gemeinde Passade vergibt ein Erbbaurecht für das Baugrundstück „Fuhlenwisch 3a“

Sie möchten Ihr Eigenheim nach Ihren eigenen Vorstellungen errichten und dabei langfristig in einer lebenswerten Gemeinde wohnen? Dann bietet Ihnen die Gemeinde Passade jetzt die Gelegenheit dazu.

Im Zuge der Teilung des Grundstücks Fuhlenwisch 3 vergibt die Gemeinde ein Erbbaurecht für ein ca. 580 m² großes, unbebautes Baugrundstück. Das Grundstück eignet sich für die Bebauung mit einem eingeschossigen Einfamilienhaus und bietet die Möglichkeit, den Traum vom eigenen Zuhause in Passade zu verwirklichen. Das Erbbaurecht wird daher ausschließlich für Dauerwohnzwecke vergeben.

Das Erbbaurecht wird ausschließlich für Dauerwohnzwecke vergeben. Ziel ist es, langfristig selbstgenutzten Wohnraum zu schaffen und Menschen zu gewinnen, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in unserer Gemeinde begründen möchten. Eine Nutzung als Ferien- oder Zweitwohnsitz sowie eine Vermietung sind grundsätzlich ausgeschlossen.


Fair, transparent und nachvollziehbar

Die Vergabe erfolgt nach einem von der Gemeindevertretung beschlossenen Kriterienkatalog.

Berücksichtigt werden insbesondere:

  • Pflegebedürftigkeit oder Behinderung im Haushalt
  • Höhe des zu versteuernden Einkommens
  • Hauptwohnsitz in Passade (auch in der Vergangenheit)
  • Arbeitsstätte im Umkreis von 30 Kilometern
  • Ehrenamtliches Engagement

Das Erbbaurecht wird an die Bewerberin oder den Bewerber mit der höchsten Punktzahl vergeben. Damit gewährleistet die Gemeinde ein transparentes und nachvollziehbares Vergabeverfahren.

Vergabekriterien


Die wichtigsten Eckdaten
  • Grundstück: Fuhlenwisch 3a, 24253 Passade
  • Grundstücksgröße: ca. 580 m²
  • Geeignet für die Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienhauses
  • Laufzeit des Erbbaurechts: 90 Jahre
  • Jährlicher Erbbauzins: 3 % des Grundstückswertes auf Grundlage des gültigen Bodenrichtwertes

zum Zeitpunkt der Vergabe


Besichtigung des Grundstücks

Interessierte können das Grundstück an folgenden Tagen besichtigen:

  • Samstag, 01. August 2026 | 10:00 bis 14:00 Uhr
  • Dienstag, 18. August 2026 | 10:00 bis 14:00 Uhr
  • Samstag, 05. September 2026 | 10:00 bis 14:00 Uhr
  • Samstag, 19. September 2026 | 10:00 bis 14:00 Uhr

Sollte Ihnen keiner dieser Termine möglich sein, vereinbaren wir gerne einen individuellen Besichtigungstermin nach vorheriger Abstimmung per E-Mail.


Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich volljährige und voll geschäftsfähige natürliche Personen.

Die vollständigen Teilnahmevoraussetzungen, Vergabekriterien sowie alle erforderlichen Nachweise entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Bewerbungsunterlagen.


Bewerbung

Die vollständigen Vergabeunterlagen sowie das Bewerbungsformular stehen Ihnen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.

Bewerbungsschluss ist der 30. September 2026.

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zu diesem Termin an:

erbbaurecht@passade.de

Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch schriftlich bei der Gemeinde Passade einreichen.


Bauen, wohnen und ankommen

Mit der Vergabe dieses Erbbaurechts möchte die Gemeinde Passade die Möglichkeit schaffen, neuen Wohnraum für Menschen zu schaffen, die unsere Gemeinde langfristig bereichern möchten.

Wenn Sie sich vorstellen können, Ihr zukünftiges Zuhause in Passade zu errichten und Teil unserer aktiven Dorfgemeinschaft zu werden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Vielleicht entsteht genau hier Ihr neues Zuhause.