
Erbbaurecht



Die Gemeinde Passade vergibt ein Erbbaurecht für das Baugrundstück „Fuhlenwisch 3a“
Sie möchten Ihr Eigenheim nach Ihren eigenen Vorstellungen errichten und dabei langfristig in einer lebenswerten Gemeinde wohnen? Dann bietet Ihnen die Gemeinde Passade jetzt die Gelegenheit dazu.
Im Zuge der Teilung des Grundstücks Fuhlenwisch 3 vergibt die Gemeinde ein Erbbaurecht für ein ca. 580 m² großes, unbebautes Baugrundstück. Das Grundstück eignet sich für die Bebauung mit einem eingeschossigen Einfamilienhaus und bietet die Möglichkeit, den Traum vom eigenen Zuhause in Passade zu verwirklichen. Das Erbbaurecht wird daher ausschließlich für Dauerwohnzwecke vergeben.
Das Erbbaurecht wird ausschließlich für Dauerwohnzwecke vergeben. Ziel ist es, langfristig selbstgenutzten Wohnraum zu schaffen und Menschen zu gewinnen, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in unserer Gemeinde begründen möchten. Eine Nutzung als Ferien- oder Zweitwohnsitz sowie eine Vermietung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Vergabe erfolgt nach einem von der Gemeindevertretung beschlossenen Kriterienkatalog.
Berücksichtigt werden insbesondere:
Das Erbbaurecht wird an die Bewerberin oder den Bewerber mit der höchsten Punktzahl vergeben. Damit gewährleistet die Gemeinde ein transparentes und nachvollziehbares Vergabeverfahren.
zum Zeitpunkt der Vergabe
Interessierte können das Grundstück an folgenden Tagen besichtigen:
Sollte Ihnen keiner dieser Termine möglich sein, vereinbaren wir gerne einen individuellen Besichtigungstermin nach vorheriger Abstimmung per E-Mail.
Bewerben können sich volljährige und voll geschäftsfähige natürliche Personen.
Die vollständigen Teilnahmevoraussetzungen, Vergabekriterien sowie alle erforderlichen Nachweise entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Bewerbungsunterlagen.
Die vollständigen Vergabeunterlagen sowie das Bewerbungsformular stehen Ihnen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Bewerbungsschluss ist der 30. September 2026.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zu diesem Termin an:
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch schriftlich bei der Gemeinde Passade einreichen.
Mit der Vergabe dieses Erbbaurechts möchte die Gemeinde Passade die Möglichkeit schaffen, neuen Wohnraum für Menschen zu schaffen, die unsere Gemeinde langfristig bereichern möchten.
Wenn Sie sich vorstellen können, Ihr zukünftiges Zuhause in Passade zu errichten und Teil unserer aktiven Dorfgemeinschaft zu werden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Vielleicht entsteht genau hier Ihr neues Zuhause.

Sie möchten sich den Traum vom Eigenheim erfüllen und gleichzeitig Teil einer lebendigen Dorfgemeinschaft werden? Dann bietet sich Ihnen jetzt eine besondere Gelegenheit.
Die Gemeinde Passade vergibt ein Erbbaurecht für ein rund 750 m² großes Grundstück mit einem bestehenden Einfamilienhaus im Fuhlenwisch 3.
Mit diesem Vergabeverfahren verfolgt die Gemeinde das Ziel, dauerhaft selbstgenutzten Wohnraum zu schaffen und Menschen zu unterstützen, die ihren Lebensmittelpunkt langfristig in Passade aufbauen oder erhalten möchten. Das Erbbaurecht wird daher ausschließlich für Dauerwohnzwecke vergeben. Eine Nutzung als Ferien- oder Zweitwohnsitz sowie eine Vermietung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Vergabe erfolgt auf Grundlage eines von der Gemeindevertretung beschlossenen Kriterienkatalogs.
Berücksichtigt werden insbesondere:
Das Erbbaurecht wird an die Bewerberin oder den Bewerber mit der höchsten Punktzahl vergeben. So wird ein transparentes und gerechtes Auswahlverfahren gewährleistet.
Vergabekriterien
zum Zeitpunkt der Vergabe
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich selbst ein Bild von der Immobilie zu machen.
Wir laden Sie herzlich zu einem der folgenden Besichtigungstermine ein:
Sollten Sie an keinem dieser Termine teilnehmen können, vereinbaren wir gerne einen individuellen Besichtigungstermin. Bitte nehmen Sie hierzu einfach Kontakt per E-Mail mit uns auf.
Bewerben können sich volljährige und voll geschäftsfähige natürliche Personen.
Die vollständigen Teilnahmevoraussetzungen, Vergabekriterien sowie alle erforderlichen Nachweise entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Bewerbungsunterlagen
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen stehen Ihnen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Bewerbungsschluss ist der 30. September 2026.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen bis spätestens zu diesem Termin an:
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch schriftlich bei der Gemeinde Passade einreichen.
Mit der Vergabe dieses Erbbaurechts möchten wir nicht nur ein Haus vergeben. Wir möchten Menschen die Möglichkeit geben, langfristig Teil unserer Dorfgemeinschaft zu werden und das Leben in Passade aktiv mitzugestalten.
Vielleicht beginnt genau hier Ihr neues Zuhause.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!













Kommunale Wählervereinigung Passade
EINLADUNG ZUR JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG
Hiermit laden wir alle Bürgerinnen und Bürger aus Passade zur Jahreshauptversammlung der Kommunalen Wählervereinigung Passade herzlich ein. Im Anschluss wird es noch eine Filmvorführung geben.
Mittwoch, den 19. November 2025 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Passade
Tagesordnung:
Wir freuen uns auf Euer Kommen.
Für den Vorstand
Christian Lüßenhop
1. Vorsitzender